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Änderung für KVG-Abrechnung für Diabetikerinnen und Diabetiker ab 1.1.2022

Geschätzte Patienten:innen,

Bei podospa sind alle Patienten:innen in kompetenten Händen und herzlich Willkommen!

Bis anhin konnten Diaberiker:innen über die Zusatzversicherung (je nach Versicherung) einen gewissen Betrag zurückfordern, wenn Sie die entsprechenden Vorschriften und Bedingungen erfüllten.

Seit dem 01.01.2022 ist ein neues Gesetz in Kraft, die Podologie-Behandlungen bei Diabetiker:innen mit PAVK (periphere arterielle Verschlusskrankheit) und/oder Polyneuropathie in der Grundversicherung zu bestimmten Konditionen übernehmen. Es sind 4 bis max. 6 Behandlungen pro Jahr in der Krankenkassegrundversicherung (KGV) abrechnungsfähig, wenn die autorisierte Fachperson einen höheren Fachabschluss, oder ein SPV/FSP Diplom besitzt und zusätzlich eine ZSR-Nummer bei der entsprechenden Zentralstelle erworben hat.

Die Geschäftsleitung  (GL) podospa gmbh hat sich, entschieden weiterhin alle Diabetiker:innen  wie gewohnt professionell und kompetent zu behandeln, jedoch hat sich die GL gegen das neue eingeschränkte KGV-Modell entschieden: konkret bei uns kann nicht in der KGV abgerechnet werden.